TÜV geprüfte Vergleichswebsite – Zahlungskonten
Die TÜV Saarland Certification GmbH wurde als erste und einzige Zertifizierungsstelle in Deutschland für das Zertifizierungsprogramm „TÜV geprüfte Vergleichswebsite – Zahlungskonten“ von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
Dieses Programm richtet sich an Betreiber von Vergleichswebsites, die den Vergleich von Zahlungskonten (Girokonten) für Verbraucher im Internet anbieten. Eine „Vergleichswebsite“ ist eine Website im Sinne des § 16 Abs. 1 Zahlungskontengesetz (ZKG) und des § 1 Abs. 1 der Vergleichswebsitesverordnung (VglWVO). Das Zertifizierungsprogramm ist nicht anwendbar bei Vergleichswebsites für Produkte oder andere Dienstleistungen (z.B. Telefonie, Energie, Versicherungen, usw.).
Jeder Betreiber ist berechtigt, bei uns einen Antrag auf Zertifizierung zu stellen. Der Antrag eines Betreibers wird dahingehend geprüft, ob das Zertifizierungsprogramm grundsätzlich anwendbar ist. Bei positiver Prüfung erhält der Antragsteller ein entsprechendes Angebot zur Durchführung des Zertifizierungsverfahrens. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens überprüfen wir auf Grundlage unseres Kriterienkatalogs die Erfüllung der durch die Vergleichswebsitesverordnung und das Zahlungskontengesetz vorgegebenen Anforderungen.
Zertifizierte Vergleichswebsite(s)
Folgende Anbieter / Websites sind aktuell zertifiziert:
CHECK24 https://finanzen.check24.de/accounts/d/girokonto/certified/result.html
Der Status des Zertifikates kann hier online abgerufen werden.
Laufzeit / Gültigkeit der Zertifizierung
Ein erteiltes Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren. Während der Laufzeit ist der Betreiber berechtigt, das Zertifizierungszeichen auf dessen Vergleichswebsite zu nutzen.
Es findet während der Laufzeit des Zertifikates eine regelmäßige Überwachung durch uns statt. Sollte der Betreiber oder die Website während der Laufzeit des Zertifikates die Anforderungen nicht oder nicht vollständig erfüllen, sind wir berechtigt und verpflichtet, das Zertifikat auszusetzen oder zu entziehen.
Der aktuelle Status einer Zertifizierung kann in unserer Online-Datenbank abgerufen werden.
Inhalte der Prüfung
Die Prüfungen finden i.d.R. stichprobenartig statt. Art und Umfang der Stichproben sollen hierbei ein möglichst repräsentatives, aussagekräftiges Ergebnis liefern. Das von uns eingesetzte Personal ist kompetent und verfügt im jeweiligen Fachgebiet über langjährige fachliche Erfahrung und Branchenkenntnis.
Unabhängigkeit / Interessenskonflikte
Private Betreiber von Vergleichswebsites sind i.d.R. Unternehmen, die gewinnorientiert arbeiten. Es ist daher möglich, dass Betreiber der Vergleichswebsite für die Vermittlung von Kunden Provisionen von Zahlungskontendienstleister (z.B. Banken) erhalten, die unterschiedlich hoch sein können. Das ist zulässig. Eine unserer Aufgaben ist es, zu überprüfen und zu überwachen, dass die Art und Höhe der Provision keinen Einfluss auf die Durchführung und Auswertung des Vergleichs sowie die Darstellung der Vergleichsergebnisse hat.
Die nachfolgenden externen Links dienen zu Informationszwecken. Wir übernehmen keine Verantwortung für den dortigen Inhalt, insbesondere die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der dort gemachten Angaben.
Anforderungen an die Zertifizierungsstelle (Konformitätsbewertungsstelle)
- Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung
https://www.dakks.de/sites/default/files/dokumente/71_sd_2_018_vergleichswebseiten_20180226_v1.0.pdf - DIN EN ISO/IEC 17065:2013-01, Konformitätsbewertung – Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren (ISO/IEC 17065:2012)
Die Norm ist urheberrechtlich geschützt und darf daher von uns nicht zum Download bereitgestellt werden. Die Norm kann z.B. über den Beuth Verlag, ein Tochterunternehmen des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., bezogen werden:
https://www.beuth.de/de/norm/din-en-iso-iec-17065/153760501
Gesetzliche Grundlagen
- Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014L0092&qid=1564758020927&from=EN#d1e1009-214-1 - Zahlungskontengesetz (ZKG)
Das Zahlungskontengesetz formuliert die Anforderungen an Zertifizierung und Betrieb von Vergleichswebsites für Zahlungskonten. Vergleichswebsites sollen Verbrauchern ermöglichen, Zahlungskontenangebote einfach und objektiv zu vergleichen. Damit dies gewährleistet wird, können sich Betreiber von Vergleichswebsites für diese Dienstleistung zertifizieren lassen. Kreditinstitute sind zwar nicht verpflichtet, ihre Daten aktiv an die Vergleichswebsite zu melden, sie sind aber verpflichtet, bestimmte Angaben, wie beispielsweise die von ihnen erhobenen Entgelte für bestimmte Zahlungsverkehrsdienstleistungen, das Filialnetz und das Geldautomatennetz, auf ihren Internetseiten bereitzustellen
https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/BJNR072010016.html - Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)
Diese Verordnung regelt die Ausgestaltung der aus dem Zahlungskontengesetz (ZKG) resultierenden
, die an die Betreiber von Vergleichswebsites und ihre Produkte, Zahlungskontendienstleister und die Zertifizierung der Vergleichswebsites gestellt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/vglwebv/BJNR118200018.html - Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste gemäß Art. 3 Abs. 5 der Richtlinie 2014/92/EU (§ 47 Abs. 1 ZKG)
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/dl_Liste_gem_Para_47_ZKG.pdf;jsessionid=05BA2110777FBE051EC33BE5F7183170.1_cid298?__blob=publicationFile&v=5 - DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/32 DER KOMMISSION vom 28. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die standardisierte Unionsterminologie für die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0032&qid=1521712292664&from=DE
Sie erhalten darüber hinaus die Zertifizierung von Managementsystemen nach folgenden Standards, häufig auch als Kombizertifizierung: