Beschwerde- und Einspruchsverfahren

Die TÜV Saarland Certification GmbH legt Wert auf eine sachliche, transparente und unparteiliche Bearbeitung von Beschwerden und Einsprüchen im Zusammenhang mit ihren Zertifizierungsleistungen.

Beschwerden

Kunden sowie andere betroffene oder interessierte Parteien haben die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Eine Beschwerde kann sich insbesondere auf Zertifizierungsdienstleistungen, Abläufe, Kommunikation, Rechnungen, Prüf- oder Zertifizierungsaussagen beziehen.
Beschwerden können über unser Kontaktformular eingereicht werden.

Darüber hinaus können Beschwerden auch postalisch, telefonisch oder persönlich an die TÜV Saarland Certification GmbH gerichtet werden.

Nach Eingang der Beschwerde bestätigen wir den Erhalt schriftlich. Anschließend wird der Sachverhalt geprüft, bewertet und — soweit erforderlich — werden geeignete Maßnahmen festgelegt und umgesetzt. Nach Abschluss der Bearbeitung erhält der Beschwerdeführer eine schriftliche Rückmeldung.

Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen

Ein Einspruch liegt vor, wenn eine Zertifizierungsentscheidung der TÜV Saarland Certification GmbH angefochten wird.
Einsprüche können von zertifizierten Kunden sowie von Antragstellern erhoben werden, deren Antrag auf Zertifizierung oder Teilnahme an einem Zertifizierungsprogramm abgelehnt wurde.

Ein Einspruch kann insbesondere folgende Sachverhalte betreffen:

  • die Ablehnung einer Zertifizierung,
  • die Ablehnung der Fortsetzung einer Zertifizierung,
  • die Änderung oder Einschränkung des Zertifikatsgeltungsbereichs,
  • die Aussetzung oder Zurückziehung einer Zertifizierung,
  • die Nichtanerkennung festgestellter Abweichungen,
  • einen reklamierten Auditbericht im Zusammenhang mit einer Zertifizierungsentscheidung.

Einsprüche gegen Zertifizierungsentscheidungen sind schriftlich einzureichen, vorzugsweise per E-Mail an:

cert@tuev-saar.de

Alternativ kann der Einspruch postalisch an folgende Adresse gesendet werden:

TÜV Saarland Certification GmbH
Am TÜV 1
66280 Sulzbach

Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt nachvollziehbar und fügen Sie, soweit vorhanden, relevante Unterlagen oder Nachweise bei.

Bearbeitung und Unparteilichkeit

Beschwerden und Einsprüche werden dokumentiert, geprüft und nachvollziehbar bearbeitet. Zur Sicherstellung der Unparteilichkeit erfolgt die Bewertung durch Personen, die nicht unmittelbar in den beanstandeten Sachverhalt oder die betroffene Zertifizierungsentscheidung eingebunden waren.

Die Einreichung einer Beschwerde oder eines Einspruchs führt nicht zu einer Benachteiligung der einreichenden Person oder Organisation.