Energiemanagementsysteme - ISO 50001

Sicherheit in der Energieversorgung

DIN EN ISO 50001 ist ein internationaler Standard für Energiemanagementsysteme, erstmals 2011 von der International Organization for Standardization (ISO) veröffentlicht.

Die Zertifizierung unterstützt Unternehmen und Institutionen bei der systematischen Energiebeschaffung, Effizienzsteigerung und Kostensenkung. Sie reduziert Abhängigkeiten von externen Energieversorgern, steigert die Wirtschaftlichkeit und schafft Wettbewerbsvorteile. Zudem signalisiert sie Kunden und Mitarbeitern ökologische Verantwortung.

Nachhaltig Kosten reduzieren durch die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung

Ihre Vorteile

  • Nachweis der Anwendung einer internationalen Norm
  • verbesserte Wettbewerbsfähigkeit durch geringere Energiekosten
  • verringerte Abhängigkeit von externen Energieversorgen
  • Verbesserung der Energiebilanz des Unternehmens
  • Verringerter CO2 Ausstoß
  • Erhöhter Markenwert durch Demonstration von Energie- und Klimabewusstsein
  • Kontinuierliche Verbesserung der Energiemanagementsysteme
  • Ein nach ISO 50001 zertifiziertes EnMS befreit Nicht-KMU von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits gemäß § 8ff. EDL-G
  • Möglichkeit zur Teilnahme für energieintensive Unternehmen an der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)
  • Nachweis für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, ihre Stromsteuer zu reduzieren (Spitzenausgleich nach der SpaEfV)

In wenigen Schritten zum TÜV-­Zertifikat – Der Ablauf Ihrer ISO 50001 Zertifizierung

  1. Information und Voraudit (optional)
    Informationsgespräch (telefonisch oder persönlich), Projektgespräch vor Ort und Vorbereitung auf die Zertifizierung inkl. Dokumentenprüfung
  2. Zertifizierung vor Ort
    Bereitschaftsanalyse mit Begutachtung und Prüfung der Beschreibung des Managementsystems, Prüfung dokumentierter Prozesse sowie optionales Nachaudit (Überprüfung der Korrekturmaßnahmen)
  3. Auditbericht und Bewertung
    Dokumentation des Audits und Bewertung des Managementsystems
  4. Zertifikatserteilung & TÜV Siegel
    Nach erfolgreich abgeschlossener Zertifizierung erhalten Sie Ihr Zertifikat und das TÜV Siegel (mit maximal drei Jahren Laufzeit) sowie eine Registrierung des Zertifikates in der TÜV Saarland Datenbank
  5. Erstes Überwachungsaudit
    Alle 12 Monate findet ein Überwachungsaudit der Praxisumsetzung statt
  6. Zweites Überwachungsaudit
    Wiederholte Auditierung der Praxisumsetzung des Managementsystems
  7. Rezertifizierung
    Drei Jahre nach Erstzertifizierung werden im Rezertifizierungsaudit die Schritte 2. bis 6. wiederholt

Ihre ISO 50001 Zertifizierung liegt bei uns in erfahrenen Händen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Zertifizierungsprozess und stehen als Ansprechpartner jederzeit für Sie zur Verfügung.

TÜV-­Zertifizierung ­- Ihre Vorteile mit TÜV Saarland Certification

  • International anerkannte, akkreditierte Zertifizierungsstelle
  • Persönlicher Ansprechpartner und individuelle Betreuung für Ihr Unternehmen
  • TÜV-­Experten unterstützen Sie dabei, die Anforderungen sicher und nachhaltig umzusetzen.
  • Die unabhängige Begutachtung und die Erfahrung der TÜV-­Experten gibt eine präzise, verlässliche Aussage zum Status Quo, Potenziale werden offengelegt und das System weiter optimiert.
  • Unsere unabhängigen TÜV-­Experten mit umfangreicher Branchenerfahrung sind stets für Sie verfügbar und immer über die aktuellen Standards informiert.
  • Profitieren Sie durch die erfolgreiche Zertifizierung auch von der Marke TÜV, die international einen sehr hohen Bekanntheitsgrad, in Deutschland sogar von über 98%, besitzt. Nutzen Sie unser anerkanntes TÜV­-Siegel auch für Ihr Marketing und heben Sie sich damit von Ihren Wettbewerbern ab.

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) trat Ende 2023 in Kraft und wird derzeit im Zuge der Novellierung des EDL-G aktualisiert. Es bringt wichtige Anforderungen für Unternehmen mit sich.

Wichtige Informationen für Unternehmen:

Einrichtung eines Energie-/Umweltmanagementsystems: Unternehmen mit über 7,5 GWh jährlichem Gesamtendenergieverbrauch müssen bis 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystem nach EMAS einrichten und identifizierte Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI) bewerten.

Umsetzungspläne: Für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh müssen Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen erstellt und veröffentlicht werden. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahmen hat dabei nach DIN EN 17463 (VALERI) zu erfolgen.

Abwärme:
Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 2,5 GWh müssen Auskunft über anfallende Abwärme erteilen. Darüber sind Informationen zu anfallender Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zu übermitteln.

Das BAFA überwacht die Einhaltung; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BAFA​.

DIN EN 17463 (VALERI)

Wirtschaftlichkeitsberechnung von Energieeffizienzmaßnahmen

Zur Erreichung der EU-Energieziele ist es notwendig, die Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zu steigern. Ob eine energierelevante Investition wirtschaftlich ist, hängt von einer Reihe unterschiedlicher Faktoren ab. Für eine valide wirtschaftliche Bewertung identifizierter Maßnahmen bedarf es einer einheitlichen Systematik. Während bisherige Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unterschiedlichen Ansätzen folgten und wesentliche Aspekte unberücksichtigt ließen, soll mit DIN EN 17463 eine transparente und nachvollziehbare Energiewirtschaftlichkeitsberechnung sichergestellt werden.

Die Norm kann unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen auch kleineren Unternehmen eine Anregung sein oder als praxisorientierter Leitfaden dienen, ihre Investitions-Bewertungen zu überprüfen und zu verbessern.

Brennstoffemissionshandel (BEHG) – Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

Um eine mögliche Verlagerung von Treibhausgasen in das europäische Ausland (Carbon Leakage) als Folge des Brennstoffemissionshandels (BEHG) zu vermeiden, hat die Bundesregierung für die betroffenen Sektoren entsprechende Beihilfen beschlossen. Die Beihilfen sollen nach §11 BEHG vorrangig durch finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen erfolgen.

Welche Ökologischen Gegenleistungen müssen erbracht werden?

Unternehmen können dank der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ab 2021 Beihilfen bekommen, wenn sie in einem beihilfeberechtigten Sektor des EU-ETS tätig sind. Dazu müssen sie ab 2023 über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Achtung: ISO 14001 bisher nicht zulässig) verfügen und Investitionen in die Dekarbonisierung oder Energieeffizienz nachweisen. Die Investitionshöhe muss 2023-24 über 50% der Beihilfe des Vorjahres betragen (80% ab 2025) und kann auf vier Jahre verteilt angerechnet werden.

Zulässig für Kleinemittenten von weniger als 10 GWh fossiler Brennstoffe ist ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk, das bei der Deutschen Energieagentur angemeldet ist.

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Was ist das EnFG?

Mit dem EnFG wird die Finanzierung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Ausgaben der Netz­betreiber geregelt. Unternehmen können auf Antrag die Umlage aus erneuerbaren Energien (ehemals EEG-Umlage) begrenzen, um finanziell entlastet zu werden.

Die Anträge sind nach §30 EnFG neben der Einführung eines Energie­management­systems und einem Strom­verbrauch von mehr als 1 GWh nun auch an sogenannte ökologische Gegen­leistungen geknüpft.

Für wen ist DIN EN 17463 (VALERI) relevant?

Für die Antragsstellung nach §30 EnFG zur Begrenzung gelten folgende Grund­voraussetzungen:

  • Stromverbrauch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr von mehr als 1 Gigawattstunde,
  • Einführung eines Energie­management­systems UND
  • Ökologische Gegenleistungen

Welche Ökologischen Gegenleistungen müssen erbracht werden?

Die Ökologischen Gegenleistungen sind in § 30 EnFG enthalten und beschränken sich auf folgende Möglichkeiten

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Kontakt

TÜV Saarland Certification GmbH
Am TÜV 1
66280 Sulzbach / Saar

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66115 Saarbrücken

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Leiter der Zertifizierungsstelle
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thomas.welsch@tuev-saar.de

Svenja Schommer
+49 (0) 681 952633-15
svenja.schommer@tuev-saar.de